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Wasserschadensanierung: vom Notfall bis zur Wiederherstellung

Wir begleiten Ihren Wasserschaden vom ersten Anruf über Ortung, Rückbau und Trocknung bis zur Wiederherstellung von Wand und Boden.

Büro Mo–Fr 7–18 Uhr, Notfälle können auch außerhalb gemeldet werden

DEKRA-Siegel: Fachkraft für Schimmelpilzbeseitigung, gültig bis 07/2027, zertifiziert
  • DEKRA & TÜV Zertifizierte Experten
  • Alle Gewerke vereint
  • Dokumentation & 2D-Aufmaß für Ihre Versicherung
Hausanschlussraum in Mainz nach einem Wasserschaden: Sockelputz abgeschlagen, Zählerschrank und Leitungen frei zugänglich

Nach einem Wasserschaden stellen sich drei Fragen: Woher kommt das Wasser, wie weit ist es in Wand, Decke und Boden gezogen, und was muss raus, damit kein Schimmel entsteht. Eine Wasserschadensanierung beantwortet sie der Reihe nach. Zuerst wird der Schaden gestoppt und die Ursache gefunden, dann wird getrocknet, und am Ende sind Putz, Anstrich und Boden wieder wie vorher. Wir begleiten Sie durch alle Schritte, vom ersten Anruf bis zur Übergabe.

Rohrbruch: was tun?

In den ersten Minuten entscheidet sich, wie weit sich das Wasser ausbreitet. Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:

  1. Wasser absperren: Schließen Sie den Haupthahn am Wasserzähler oder das Absperrventil der Wohnung. Tritt Heizungswasser aus, schalten Sie zusätzlich die Heizung ab.
  2. Strom abschalten: Schalten Sie die Sicherungen der betroffenen Räume aus, wenn der Sicherungskasten trocken erreichbar ist. Steht Wasser an Steckdosen oder Geräten, betreten Sie den Raum nicht.
  3. Wasser aufnehmen: Wischen oder saugen Sie stehendes Wasser auf. Bringen Sie Möbel, Teppiche, Dokumente und Elektrogeräte ins Trockene.
  4. Fotos machen: Halten Sie den Schaden fest, bevor Sie aufräumen. Werfen Sie beschädigte Gegenstände erst weg, wenn sie fotografiert sind und die Versicherung zugestimmt hat.
  5. Bescheid geben: Informieren Sie Vermieter oder Hausverwaltung, die Nachbarn unter Ihnen und Ihre Versicherung.
  6. Hilfe holen: Rufen Sie uns an, dann klären wir mit Ihnen die nächsten Schritte.

Ablauf der Sanierung

Ablauf einer Wasserschadensanierung in sechs SchrittenNotmaßnahmen, Ursache finden, Schadensaufnahme, Rückbau, Trocknung, Wiederherstellung. Hat sich Schimmel gebildet, wird er entfernt, bevor Wand oder Boden geschlossen werden.WASSERSCHADENSANIERUNGSechs Schritte, fast immer in dieser Reihenfolge01NotmaßnahmenWasser stoppen, stehendesWasser absaugen, Einrichtungsichern.02Ursache findenDie Leckortung findet dieundichte Stelle, ohne aufVerdacht zu öffnen.03SchadensaufnahmeWie weit reicht die Feuchte inWand, Decke und Boden?Messwerte und Fotos.04RückbauWas sich nicht mehr trocknenlässt, wird entfernt. DieEntsorgung übernehmen wir.05TrocknungGeräte entziehen denBauteilen das Wasser, bis dieMesswerte stimmen.06WiederherstellungPutz, Estrich, Anstrich undBodenbelag werden erneuert.Hat sich Schimmel gebildet, wird er entfernt, bevor Wand oder Boden geschlossen werden.Ablauf einer Wasserschadensanierung in sechs SchrittenNotmaßnahmen, Ursache finden, Schadensaufnahme, Rückbau, Trocknung, Wiederherstellung. Hat sich Schimmel gebildet, wird er entfernt, bevor Wand oder Boden geschlossen werden.WASSERSCHADENSANIERUNGSechs Schritte, fast immer in dieserReihenfolge1 NotmaßnahmenWasser stoppen, stehendes Wasser absaugen,Einrichtung sichern.2 Ursache findenDie Leckortung findet die undichte Stelle, ohneauf Verdacht zu öffnen.3 SchadensaufnahmeWie weit reicht die Feuchte in Wand, Decke undBoden? Messwerte und Fotos.4 RückbauWas sich nicht mehr trocknen lässt, wirdentfernt. Die Entsorgung übernehmen wir.5 TrocknungGeräte entziehen den Bauteilen das Wasser, bisdie Messwerte stimmen.6 WiederherstellungPutz, Estrich, Anstrich und Bodenbelag werdenerneuert.Hat sich Schimmel gebildet, wird er entfernt,bevor Wand oder Boden geschlossen werden.
Die Reihenfolge der Arbeiten nach einem Wasserschaden. Details zu jedem Schritt stehen in der Liste darunter.

Jeder Schaden sieht anders aus, die Reihenfolge der Arbeiten ist aber fast immer gleich:

  1. Notmaßnahmen: Wasser stoppen, stehendes Wasser absaugen, Einrichtung sichern.
  2. Ursache finden: Mit der Leckortung finden wir die undichte Stelle, ohne auf Verdacht zu öffnen.
  3. Schadensaufnahme: Wir messen, wie weit die Feuchte in Wand, Decke und Boden reicht, und dokumentieren den Zustand mit Fotos.
  4. Rückbau: Durchnässter Putz, Dämmung oder Bodenbelag, der sich nicht mehr trocknen lässt, wird entfernt. Die Entsorgung übernehmen wir.
  5. Trocknung: Geräte entziehen den Bauteilen das Wasser, bis die Messwerte stimmen. Wie das funktioniert, steht unter Bautrocknung.
  6. Wiederherstellung: Putz, Estrich, Anstrich und Bodenbelag werden erneuert.

Geschäftsführer Christoph Ries ist Malermeister und hat bei der TÜV Rheinland Akademie die Prüfung zur Fachkraft für Wasserschadenbeseitigung abgelegt. Er kennt beide Seiten: wann ein Bauteil wirklich trocken ist und wie Wand und Decke danach wieder sauber aussehen. Hat sich bereits Schimmel gebildet, wird er entfernt, bevor wir Wand oder Boden schließen. Mehr dazu unter Schimmelsanierung.

Wasserschaden an der Decke

Ein nasser Fleck an der Decke kommt meist aus der Wohnung darüber: von einer undichten Dusche, einem geplatzten Schlauch an der Waschmaschine oder einer Leitung im Fußboden. In der obersten Etage oder unter einem Flachdach kann auch Regenwasser die Ursache sein.

Hängt die Decke durch oder tropft Wasser aus einer Leuchte, verlassen Sie den Raum und schalten die Sicherung für diesen Bereich ab. Gipskartondecken können unter dem Gewicht des Wassers nachgeben. Stechen Sie eine Wölbung nicht selbst auf.

Wie die Decke getrocknet wird, hängt von ihrem Aufbau ab. Mal geschieht das von unten über geöffnete Stellen, mal von oben über die Dämmschicht im Fußboden der Wohnung darüber. Ob Gipskarton oder Putz ersetzt werden muss, zeigt die Messung.

Typische Ursachen

  • geplatzte oder korrodierte Leitungen und undichte Verschraubungen
  • defekte Zulaufschläuche an Wasch- und Spülmaschine
  • undichte Fugen und Abdichtungen an Dusche und Badewanne
  • Lecks im Heizkreis oder in der Fußbodenheizung
  • Rückstau aus dem Kanal, Starkregen oder eindringendes Grundwasser
  • Löschwasser nach einem Brand

Nach einem Brand kommen zum Wasser oft Ruß und Brandgeruch hinzu. Auch diese Sanierung übernehmen wir.

Wovon die Kosten abhängen

Was eine Wasserschadensanierung kostet, lässt sich seriös erst nach der Messung sagen. Den Aufwand bestimmen vor allem:

  • wie viel Fläche und welche Bauteile durchnässt sind
  • ob sauberes Leitungswasser oder Abwasser ausgetreten ist
  • wie viel zurückgebaut und entsorgt werden muss
  • wie lange und mit wie vielen Geräten getrocknet wird
  • welche Arbeiten bei der Wiederherstellung anfallen

Dazu kommt der Strom für die Trocknungsgeräte, der über Ihren Zähler läuft.

Was die Versicherung übernimmt

Welche Versicherung zahlt, hängt davon ab, was beschädigt ist und woher das Wasser kam.

  • Wohngebäudeversicherung: Sie ist für das Gebäude zuständig, also für Wände, Decken, Estrich, fest verlegte Böden und Leitungen. Bei einem Leitungswasserschaden trägt sie in der Regel Ortung, Trocknung und Wiederherstellung.
  • Hausratversicherung: Sie ersetzt Möbel, Teppiche, Kleidung und Elektrogeräte.
  • Haftpflichtversicherung: Hat jemand anderes den Schaden verursacht, kann je nach Fall dessen Haftpflichtversicherung eintreten.
  • Elementarschäden: Starkregen, Hochwasser und Rückstau sind meist nur über einen eigenen Elementarbaustein versichert.

Mieter melden den Schaden dem Vermieter, für das Gebäude ist dessen Versicherung zuständig. Wir dokumentieren den Schaden mit Fotos und Messwerten und helfen bei der Meldung.

Welche Versicherung bei einem Wasserschaden zuständig istHausschnitt mit vier Markierungen: Wohngebäudeversicherung für Wände, Decken, Estrich, Böden und Leitungen; Hausratversicherung für Möbel, Teppiche, Kleidung und Elektrogeräte; Haftpflicht, wenn jemand anderes den Schaden verursacht hat; Elementarbaustein für Starkregen, Hochwasser und Rückstau.VERSICHERUNGWelche Versicherung ist wofür zuständig?Es hängt davon ab, was beschädigt ist und woher das Wasser kam.12341WohngebäudeversicherungDas Gebäude: Wände, Decken, Estrich, fest verlegteBöden und Leitungen. Bei Leitungswasser trägt siein der Regel Ortung, Trocknung undWiederherstellung.2HausratversicherungMöbel, Teppiche, Kleidung und Elektrogeräte.3HaftpflichtversicherungHat jemand anderes den Schaden verursacht, kann jenach Fall dessen Haftpflicht eintreten.4ElementarschädenStarkregen, Hochwasser und Rückstau sind meist nurüber einen eigenen Elementarbaustein versichert.Mieter melden den Schaden dem Vermieter. Wir dokumentieren mit Fotos und Messwerten und helfen beider Meldung.Welche Versicherung bei einem Wasserschaden zuständig istHausschnitt mit vier Markierungen: Wohngebäudeversicherung für Wände, Decken, Estrich, Böden und Leitungen; Hausratversicherung für Möbel, Teppiche, Kleidung und Elektrogeräte; Haftpflicht, wenn jemand anderes den Schaden verursacht hat; Elementarbaustein für Starkregen, Hochwasser und Rückstau.VERSICHERUNGWelche Versicherung ist wofürzuständig?Es hängt davon ab, was beschädigt ist und woher dasWasser kam.12341WohngebäudeversicherungDas Gebäude: Wände, Decken, Estrich, festverlegte Böden und Leitungen. Bei Leitungswasserträgt sie in der Regel Ortung, Trocknung undWiederherstellung.2HausratversicherungMöbel, Teppiche, Kleidung und Elektrogeräte.3HaftpflichtversicherungHat jemand anderes den Schaden verursacht, kannje nach Fall dessen Haftpflicht eintreten.4ElementarschädenStarkregen, Hochwasser und Rückstau sind meistnur über einen eigenen Elementarbausteinversichert.Mieter melden den Schaden dem Vermieter. Wirdokumentieren mit Fotos und Messwerten undhelfen bei der Meldung.
Vereinfachte Übersicht. Maßgeblich sind die Bedingungen des eigenen Vertrags.

Wohnung unbewohnbar: Ersatzwohnung und Mietausfall

Oft können Sie während der Trocknung in der Wohnung bleiben. Fallen aber Bad und Küche aus oder laufen in mehreren Räumen gleichzeitig Geräte, ist eine Wohnung zeitweise nicht bewohnbar. Wer dann zahlt, hängt davon ab, wer Sie sind:

  • Eigentümer, die selbst wohnen: Viele Wohngebäudeversicherungen ersetzen den Mietwert der Wohnung für die Zeit, in der sie nicht nutzbar ist. Davon lässt sich eine Ersatzwohnung bezahlen.
  • Vermieter: Fällt die Miete aus, weil die Wohnung nicht nutzbar ist, ist der Mietausfall je nach Vertrag versichert.
  • Mieter: Ist die Wohnung nur eingeschränkt nutzbar, mindert sich die Miete nach § 536 BGB von selbst. Um wie viel, hängt vom Einzelfall ab.

Ob und wie lange die Versicherung zahlt, steht im Vertrag. Klären Sie eine Ersatzwohnung deshalb vor dem Umzug mit der Versicherung ab.

Hotelkosten nach einem Wasserschaden

Für eine Unterbringung im Hotel kommt meist die Hausratversicherung auf, bei Mietern wie bei Eigentümern. Viele Verträge übernehmen Hotelkosten, wenn die Wohnung nach einem versicherten Schaden unbewohnbar ist, allerdings nur für eine begrenzte Zeit und bis zu einem festen Betrag pro Tag. Beides steht in den Versicherungsbedingungen. Fragen Sie vor der Buchung bei Ihrer Versicherung nach und heben Sie alle Belege auf.

Schaden melden

Rufen Sie uns an oder beschreiben Sie den Schaden über das Kontaktformular. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und einem Termin. Läuft noch Wasser, ist ein Anruf der schnellste Weg.

Stand: 29. Oktober 2026

Experten für Schadensanierung

Häufige Fragen zur Wasserschadensanierung

Weitere Fragen über Leckortung, Wasserschäden oder unsere Zusammenarbeit? Hier finden Sie Antworten.

Oft ja. Die Geräte stehen in den betroffenen Räumen, die übrigen nutzen Sie weiter. Schwierig wird es, wenn Bad oder Küche länger ausfallen oder mehrere Räume gleichzeitig getrocknet werden. Was Versicherungen dann übernehmen, steht im Abschnitt Ersatzwohnung.

Allein die Trocknung dauert meist 7 bis 21 Tage, je nach Bauteil und Wassermenge. Davor liegen Ortung und Rückbau, danach Putz, Anstrich und Boden. Im Hausanschlussraum in Mainz liefen die Trocknungsgeräte rund zehn Tage.

Fotografieren Sie den ganzen Raum, die nasse Fläche aus der Nähe und die vermutete Ursache. Dazu beschädigte Möbel und Geräte, am besten mit Typenschild. Notieren Sie, wann Sie den Schaden bemerkt haben und was Sie danach getan haben.

Nein. Als Versicherte sind Sie verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Absperren, Absaugen und der Beginn der Trocknung sollten deshalb nicht warten. Halten Sie vorher alles mit Fotos fest und stimmen Sie größere Arbeiten wie den Ausbau eines Estrichs mit der Versicherung ab.

Schäden an Wänden, Decken, Böden und Leitungen gehören zum Gebäude, dafür sind der Vermieter und seine Wohngebäudeversicherung zuständig. Ihre eigenen Möbel, Teppiche und Geräte sind Sache Ihrer Hausratversicherung. Melden Sie den Schaden dem Vermieter sofort, dazu sind Sie als Mieter verpflichtet.

Bitten Sie die Nachbarn, das Wasser abzustellen. Ist niemand zu Hause, informieren Sie Hausverwaltung oder Hausmeister, die den Haupthahn schließen können. Für die Decke ist die Gebäudeversicherung des Eigentümers zuständig, für Ihre Möbel Ihre Hausratversicherung.

Ja. Nach dem Löschen sind Wände und Decken meist nass und verrußt. Wir trocknen die Bauteile, bauen beschädigte Teile zurück, entsorgen den Schutt und stellen die Räume wieder her.

Nicht immer. Ist sauberes Leitungswasser in die Dämmschicht gelaufen, lässt sie sich oft trocknen, ohne den Estrich zu entfernen. Ausgebaut wird er vor allem, wenn Abwasser eingedrungen ist oder die Dämmung nicht mehr zu trocknen ist. Das entscheiden die Messwerte.

Bleiben Bauteile nass, kann Schimmel schon nach wenigen Tagen wachsen, in warmen Räumen schneller. Deshalb sollte die Trocknung früh beginnen. Ist bereits Befall da, wird er entfernt, bevor Wand und Boden geschlossen werden, siehe Schimmelsanierung.

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