Nutzungsklassen: Grundlage jeder Schimmelsanierung

Nutzungsklassen nach UBA-Schimmelleitfaden (2017)
Mit dem UBA-Schimmelleitfaden wurden erstmals vier Nutzungsklassen definiert, anhand derer sich die hygienischen Anforderungen sowie der notwendige Sanierungsumfang bei Schimmelpilzbefall klar ableiten lassen. Die Zuordnung erfolgt auf Basis der Raumnutzung, der Aufenthaltsdauer von Personen und der an den Raum gestellten Hygieneanforderungen.
Nutzungsklasse I – besonders hohe Anforderungen
Zur Nutzungsklasse I gehören Räume mit erhöhten hygienischen Anforderungen, in denen bereits geringe mikrobielle Belastungen unzulässig sind.
Typische Beispiele:
- medizinisch genutzte Räume
- Räume der Lebensmittelverarbeitung oder -lagerung
- Laborbereiche
In diesen Bereichen gelten höchste Anforderungen an die Hygiene und somit an den Sanierungsumfang.
Nutzungsklasse II – normale Anforderungen
Diese Klasse umfasst alle regelmäßig genutzten Innenräume, in denen sich Personen dauerhaft oder wiederkehrend aufhalten.
Dazu zählen:
- Wohnräume (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer)
- Büros und Arbeitsräume
- Nebenräume im Luftverbund zur Wohnebene, z. B.:
- Speisekammern
- Abstellräume
- über Treppen erreichbare Dachgeschosse
Für NK II gelten die üblichen hygienischen Anforderungen, und Schimmelbefall ist vollständig zu beseitigen – inklusive eventueller verdeckter Befallszonen.
Nutzungsklasse III – reduzierte Anforderungen
NK III umfasst Räume, die nicht regelmäßig genutzt werden und keinen Luftverbund zu Räumen der NK II besitzen.
Typisch sind:
- Garagen
- Keller mit separatem Zugang
- selten genutzte Abstellräume ohne Verbindung zu Wohnbereichen
Hier gelten reduzierte Anforderungen an die Sanierung, da eine direkte gesundheitliche Relevanz für Aufenthaltsräume nicht gegeben ist.
Nutzungsklasse IV – deutlich reduzierte Anforderungen
Zur NK IV gehören luft- oder diffusionsdicht abgeschottete Bauteile und geschlossene Hohlräume, die keinen Luftaustausch mit Innenräumen besitzen.
Beispiele:
- abgeschlossene Bauteilschichten gemäß DIN 4108-7
- Installationsschächte oder Hohlräume hinter nicht belüfteten Verkleidungen
- Hohlräume in Trockenbauwänden, sofern fachgerecht abgedichtet
Wichtig:
Bauteile, die innerhalb eines Gebäudes liegen, können durch eine zusätzliche „Abschottung“ nicht künstlich der NK IV zugeordnet werden.
Ein Bauteil bleibt immer Teil des Raumes, in dem es sich befindet.
Eine Abschottung ersetzt keine fachgerechte Schimmelsanierung.
Sanierungsziele und Konsequenzen der Nutzungsklassen
Vor Beginn der Sanierung ist das Sanierungsziel eindeutig mit dem Auftraggeber festzulegen.
Die Nutzungsklasse bestimmt dabei den erforderlichen Sanierungsumfang:
- NK I und NK II: vollständige Beseitigung des Schimmelbefalls, inklusive aller betroffenen Materialschichten.
- NK III und NK IV: reduzierter Sanierungsumfang möglich, sofern keine Gefährdung angrenzender Räume besteht.
Ein unnötig hoher Standard führt nicht zu besseren Ergebnissen:
Es ist beispielsweise nicht sinnvoll, einen Keller der Nutzungsklasse III nach den hohen hygienischen Anforderungen der Nutzungsklasse II zu sanieren, wenn bauartbedingt oder nutzungsbedingt diese Anforderungen ohnehin nicht erfüllbar sind.
Schutzmaßnahmen (PSA / Umgebungsschutz)
Wichtig:
Die reduzierten Anforderungen der Nutzungsklassen III und IV betreffen nur den Sanierungsumfang, nicht die Schutzmaßnahmen.
Die Maßnahmen richten sich weiterhin ausschließlich nach der Gefährdungsklasse (z. B. Freisetzungsrisiko, Umfang, Materialbeschaffenheit) und sind unabhängig von der Nutzungsklasse vollständig einzuhalten.
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