Ermittlung der Gefährdungsklassen
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Anhand der Gefährdungsklasse lässt sich einschätzen, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, um sicher und gesund zu arbeiten. So können Tätigkeiten gezielt geplant und Risiken minimiert werden.
Erklärung der Gefahrenklassen:
Gefährdungsklasse 1 grundlegende Maßnahmen
Allgemein:
- Sanierungsbereich leicht zu reinigen / gestalten (Böden, Wände, Einbauten abdecken/abkleben)
- Werkzeuge und Arbeitsmittel nach Abschluss reinigen
- Abfälle in geeigneten Behältern sammeln
- Hygienemaßnahmen einhalten
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bei Bedarf:
- Handschuhe bei Feuchtarbeit (z. B. Nitril)
- Augenschutz bei Arbeiten über Kopf oder Spritzwasser
- Atemschutz in der Regel nicht nötig; nur bei Expositionsspitzen oder Arbeiten über Kopf P2-Filter empfohlen
Gefährdungsklasse 2 beinhaltet Tätigkeiten mit hoher Exposition.
Kurzzeitige Tätigkeiten mit einer Dauer von maximal zwei Stunden können in Gefährdungsklasse 2a eingestuft werden. Dazu gehört auch die Reinigung des Sanierungsbereichs.
Wird der Sanierungsbereich vor Abschluss der Arbeiten verlassen, oder können die Rahmenbedingungen für 2a nicht eingehalten werden, wird die Tätigkeit der Gefährdungsklasse 2b zugeordnet.
Gefährdungsklasse 2a – zusätzliche Schutzmaßnahmen
Allgemein (zusätzlich zu Klasse 1):
- Staubdichter Zugang zum Sanierungsbereich schaffen (z. B. Folientür mit Reißverschluss) und Bereich kennzeichnen
- Sanierungsbereich so klein wie möglich halten; bei großen Räumen ggf. abtrennen
- Öffnungen zu benachbarten Räumen abkleben
- Beschäftigte dürfen den Sanierungsbereich erst nach Abschluss der Reinigung verlassen; ggf. Schleuse einrichten
Persönliche Schutzausrüstung (PSA):
- Schutzkleidung: staubdichter Chemikalienschutzanzug (Kategorie III, Typ 5/6); vor Verlassen absaugen/abwischen, zur Entsorgung verpacken, nicht im Weißbereich ablegen
- Atemschutz: P2-Filter, z. B. FFP2- oder Halbmasken mit P2-Filter
- Fußschutz: abwaschbare Sicherheitsschuhe oder Überziehschuhe; bei Kontakt mit Schmutzwasser flüssigkeitsdichte, rutschfeste Schuhe (z. B. S5 Gummistiefel); vor Verlassen des Schwarzbereichs reinigen oder Überziehschuhe ablegen
Gefährdungsklasse 2b – zusätzliche Schutzmaßnahmen
Allgemein (zusätzlich zu Klasse 1 und 2a):
- Übergang vom Schwarzbereich in den Weißbereich über Schwarz-Weiß-Trennung
- Geeignet: Ein-Kammer-Schleuse oder vorgelagerter Raum
- Technische Lüftung sicherstellen, um wirksame Durchlüftung des Sanierungsbereichs zu gewährleisten
- In kleineren Räumen kann ein permanent betriebener Sauger/Entstauber ausreichen, Abluft nach außen ableiten
Persönliche Schutzausrüstung (PSA):
- Atemschutz: wegen geringerem Atemwiderstand sind Geräte mit Gebläseunterstützung empfohlen
- Geeignet: Atemschutzmasken Klasse TM2P oder Atemschutzhauben Klasse TH2P
Gefährdungsklasse 3 umfasst Tätigkeiten mit sehr hoher Exposition, ebenfalls unabhängig von der Dauer der Sanierung.
Gefährdungsklasse 3 – zusätzliche Schutzmaßnahmen
Allgemein (zusätzlich zu Klasse 1 und 2):
- Ein-Kammer-Personenschleuse mit Luftwechsel nutzen
- Zuluft aus dem Weißbereich über die Schleuse leiten oder Sauger/Entstauber im Schleusenbereich betreiben
- Bei besonderen Anforderungen ggf. Mehrkammerschleuse erforderlich
- Technische Lüftung mit ausreichendem Unterdruck im Sanierungsbereich
Persönliche Schutzausrüstung (PSA):
- Atemschutz: P3-Filter, Geräte mit Gebläseunterstützung empfohlen
- Geeignet: Masken TM3P oder Hauben TH3P
- Bei Halbmasken zusätzlich staubdichte Schutzbrille zum Schutz der Augen
- Die Ermittlung der Gefährdungsklasse bei Schimmelsanierungen zeigt, wie stark eine Person während der Arbeiten belastet wird. Dabei werden zwei Faktoren berücksichtigt: die Expositionshöhe – wie stark die Belastung durch Schimmel ist – und die Dauer der Tätigkeit – wie lange man dieser Belastung ausgesetzt ist.
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